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PROJEKT

Die Übereinstimmung des Projekts mit den Umweltschutzprogrammen der EG wird deutlich, da das Projekt Life TRELAGHI die von der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft vorgegebenen Ziele verfolgt, d.h. insbesondere die Wahrung, den Schutz und die Verbesserung der Umweltqualität, wie auch die kluge und rationale Nutzung der natürlichen Ressourcen. Diese letztere basiert auf dem Prinzip der Vorbeugung und auf dem Prinzip der Ursachenfindung und

-sanierung der Umweltschäden. Diese Prinzipien sind Teil der Verordnung 2000/60 vom 23/10/00, die für die gemeinschaftlichen Aktionen für die Gewässer ein Rahmenprogramm bildet. Das ProjektTRELAGHI schließt sich dem von der Verordnung vorgegebenen Prinzip an, und zwar “ dass bei der Identifizierung der wesentlichen Gefahrstoffe auch das Prinzip der Vorbeugung berücksichtigt werden muss; dass diese Identifizierung sich auf die Individualisierung der potentiell negativen Auswirkungen des Produkts und auf einer wissenschaftlichen Bewertungder Gefahr begründen muss”.

Insbesondere soll der GUTE ZUSTAND der Oberflächengewässer wieder hergestellt werden, so wie er von der Verordnung 2000/60 verlangt wird.

In Hinsicht auf die TROPHISCHE Situation, bezieht sich das Projekt auf die Zielsetzungen der Verordnung 91/676 vom 12/12/91 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrate, die von der Landwirtschaft abgeleitet werden. Diese Verordnung basiert auch auf der Beobachtung, “dass die übermäßige Anwendung von Düngemitteln eine große Gefahr für die Umwelt darstellt und dass um die Probleme, diedurch intensive Viehzuchtentstehen, kontrollieren zu können, gemeinsam vorgegangen werdenmuss, und dass die Landwirtschaftspolitikder Umweltpolitikmehr Bedeutung zuweisen muss” (sh.auch 3), wobei zu betonen ist, dass die Nitrate landwirtschaftlichen Ursprungs die Hauptursache für die Verseuchung der Gewässer ist.

Für eine sorgfältige Anwendung der Verordnung ist es wichtig, dass die richtigen Maßnahmen bzgl. der landwirtschaftlichen Verwendung von stickstoffhaltigen Verbindungen und ihrer Ansammlung im Boden getroffen werden. Dies gilt auch für die Maßnahmen bzgl. einiger, bei der Behandlung der Böden, angewandter Praktiken.

Verordnung 2000/60 des Parlaments und des Rats, vom 23/10/2000, die einen Rahmen für die gemeinschaftlichen Aktionen hinsichtlich der Gewässer darstellt, GUCE L 327 vom 22/12/00, geändert durch den letzten Beschluss2001/2455 vom 20/11/01, GUCE L 331 vom 15/12/01
In GUCE L 375 vom 31/12/91 wie von der italienischen Verordnung mit GesetzesdekretNr.152 vom 11/05/99aufgenommen.

Die Zielsetzungen der Verordnung, die ausdrücklich in Art. 1 bestätigt werden, sind folgende:

  • Minderung der Gewässerverunreinigung, die direkt oder indirekt durch Nitrate landwirtschaftlichen Ursprungs verursacht wird.
  • Vorbeugende Maßnahmen bzgl. jedweder weiterer Verseuchung dieser Art.
  • Zielsetzung ist es ferner – im Rahmen des 6. Umweltprogramms der Europäischen Kommission - den bzgl. der Eutrophierung vorgesehenen Anforderungen zu entsprechen, nach der die Eutrophierung oder das exzessive Vorhandensein von Nährstoffen im Wasser, was zu übermäßigem Wachstum von Algen oder sonstigen Pflanzen führt, eine Bedrohung für die Lebensformen im Süßwasser darstellen kann.

Das Projekt setzt Maßnahmen um, um so der Vielzahl an Umweltsorgen der Europäischen Union mit positivem Ergebnis entsprechen zu können.Die Kommission hat einen der Schwerpunkte insbesondere auf die Beachtung der Umweltanforderungen und deren Integrierung in die gemeinschaftlichen Politiken gesetzt.

Bei der Integrierung der Umweltbelastung in die gemeinschaftliche Landwirtschaftspolitik, untersucht die Kommission in einer Meldung , “Integrierungder Umweltbelastung in die gemeinschaftliche Landwirtschaftspolitik”, die für die Umwelt positiven und die schädlichen Prozesse.In dem Dokument wird festgestellt, dass einige der für den Anbau angewandten Systeme für die schädliche Auswirkung auf die Umwelt verantwortlich sind: beispielsweise wird hier die Ansammlung von Düngemitteln und Pestiziden im Boden und in den Gewässern genannt. Der Prozess der Umweltverschmutzung ist das Ergebnis einer Ansammlung von Nitraten und anderen Restmineralstoffen, von Pestizidresten, von exzessivem Vorhandensein von Salzen undvon der Emission von Ammoniak und Erdgas.

In einer anderen Meldung der Kommission, “Statistische Informationen, die für die Indikatoren erforderlich sind, die die Integrierung der Umweltbelastung in die gemeinschaftliche Landwirtschaftspolitik überwachen” werden die Ausgangsindikatoren hervorgehoben, die zur Bewertung der Programme und der Umweltpolitiken in der Landwirtschaft notwendig sind, die bei der Kennung der Problematiken und beim Verstehen der Bezüge zwischen den landwirtschaftlichen Praktiken und der Umwelt helfen. Die verschiedenen Indikatoren sind interessant und lauten:

  • Bilanz der Düngemittel an der Oberfläche (Verabreichung von Düngemitteln);
  • Verschmutzung der Gewässer;
  • Absickerung derGrundwasser;
  • Nitrate/Pestizide in den Gewässern;
  • Grundwasserpegel.

Dok. COM(2000)20, def., vom 26/01/00
Dok. COM(2001)144 def., vom 20/03/01

Einer der wesentlichen Punkte, die in der Meldung der Kommission “Aktionsplan zugunstender Biovielfalt – Erhaltung der natürlichen Ressourcen” behandelt werden, ist das Ziel, die derzeitige Tendenz in Richtung Verlust der Biovielfalt, die mit der Verwaltung der Gewässer, des Bodens, der Wälder und der Feuchtgebiete verbunden sind,umzukehren. Um das Umweltqualitätszielin Bezug auf die Gewässerqualität zu erreichen, “muss die Rahmenverordnung bzgl. der Gewässer als vertretbares Mittel zur Erhaltung und zur Anwendung der Biovielfalt verwendet werden und es müssen quantitative und qualitative Analysen der Gewässer bzgl. des Bedarfs der einzelnen Einzugsgebiete der Flüsse einschließlich der für die gewerbliche, zivile und ökologische Nutzung bestimmten Gewässer durchgeführt werden“.

Ferner gehören die Tierarten, die in den Gebieten leben, in denen operiert werden soll, wie insbesondere die Königsschwäne, Stockenten, Taucher, Wasserhühner und Teichhühner zu den durch die Verordnung 79/409/EWG - bekannt als „Vogelverordnung“ - geschützten Tierarten.

Hinsichtlich der Überwachung sieht das Projekt TRELAGHI vor, dass diese in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EG-Norm durchgeführt wird, d.h. sie soll „operativ, forschend und beaufsichtigend“ sein.

Das Projekt TRELAGHI hat eine innovative Lösung für das (verbreitete) Umweltproblem derEutrophierung vorgestellt, das auf dem Einsatz von Filteranlagen basiert, die sich aus natürlichen Komponenten zusammensetzen (mit Phytotechnologie betriebene Wasserreinigungsanlagen), die gewährleisten, dassdie in den Gewässern gemessenen Phosphor- und Stickstoffwerte (eutrophierende Wirkstoffe) gesenkt werden.

Dok. COM(2001)162 def., vom 27/03/01

Veranschaulichender Charakter des Projekts.

Der veranschaulichende Charakter des Projekts besteht aus der weit verbreiteten Anwendung der mit der Phytotechnik betriebenen Wasserreinigungsanlagen, die in dem Projekt vorgesehen sind und die zur Lösung eines Eutrophierungsproblems der Gewässer von Seen eingesetzt werden sollen, die sich in unterschiedlichen klimatischen lagen befinden.

Die Filterökosysteme, die sich aus Pflanzen, Mykorrhiza-Pilzen und Rhizosphärenbakterien mit Zeolithenbett und BFS- Rückständen zusammensetzen, werden als erstes auf breiter Ebene zum Schutz eines hydrographischen Einzugsgebiets eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Systeme mit denen die Gewässer gereinigt werden und die auf verschiedenen Breiten effektiv eingesetzt werden können, was bedeutet dass sie auf dem gesamten Territorium Europas reproduziert werden können. Das Potential der Reproduzierbarkeit der in Frage kommenden Techniken ist sehr hoch und zwar sowohl zur Bestimmung der Filterökosysteme als auch für den Einsatzvon schadstofffreien Düngemitteln.

Insbesondere stellt das Ausmaß des im Projekt vorgesehenen Eingriffs eine optimale im Durchschnitt anwendbare Dimension für Feuchtgebiete und Seen dieser Art dar.Des weiteren ist es völlig problemlos das Projekt in all den kleinen Wasser-Ökosystemen zu reproduzieren für die keine geeigneten Sanierungsprogramme vorgesehen sind und die Gefahr laufen zu verschwinden.

Mit Hilfe der Filterökosysteme kann die Verseuchung der Oberflächengewässer mit Systemen bekämpft werden, die eine geringe Auswirkung auf die Umwelt haben und die sich durch ihre große Effizienz und die niedrigen Betriebs- und Instandhaltungskosten auszeichnen. Da dieses System weder den Einsatz von Strom, mithelfenden Chemiestoffen oder die künstliche Zuführung von Sauerstoff vorsieht,halbieren sich die Betriebskosten im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen. Die Instandhaltungskosten beschränken sich auf eine einfache Pflege, die von einem einfachen Arbeiter ausgeführt werden kann..

Die Düngung mit Mykorrhiza-Pilzen und Bakterien der Rhizosphäre ist wesentlichen preisgünstiger als die Düngung mit synthetischen Produkten, und somit können mit Hilfe dieses Projekts auch die Produktionskosten der Landwirtschaft reduziert werden. Ferner verfügt das landwirtschaftliche Produkt, das mit einem Modell produziert wurde, das eine niedrige Umweltbelastung aufweist, von besserer Qualität. Dies konnte bei einigen vorherig ausgeführten Versuchen festgestellt werden.

Durch das Ausbleiben der chemischen Düngung werden deutlich weniger Nitrate ausgewaschen, was bei der Bekämpfung der Eutrophierung der Seen von wesentlicher Bedeutung ist.

Der Sinn und die Gültigkeit des Projekts auf internationaler Ebenewird durch die Tatsache bekräftigt, dass die beiden italienischen Seen – in Bezug auf die Anwendung dieser neuen Techniken – an Orten liegen, die allgemein und auch klimatisch völlig unterschiedliche Bedingungen aufweisen.Das Projekt ist somit eine Versuchsbank für die Reproduzierbarkeitin allen klimatischen Regionen Europas.

Für ein besseres Verständnis der Umweltbelastung und der daraus folgenden Anregung von Verhaltensmodellen, die mit den Umweltzielen übereinstimmen, möchte das Projekt TRELAGHI die Aufklärung bzgl. der Umweltprobleme fördern, d.h. den Zugriff auf Informationen vereinfachen und den Austausch von Informationen sicherstellen.

Zu diesem Zweck sollen Präsentationen mit Bildmaterial vorbereitet werden, die bei den wichtigsten Veranstaltungen bei denen Umweltthemen behandelt werden, aufgestellt und vorgelegt werden können. Ferner soll eine Internetseite eingerichtet und Workshops organisiert werden.

Die daraus hervorgehende direkte und indirekteBeschäftigung wird zu einer allgemeinen Verbesserung der betroffenen Standorte führen, wo somit neue Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die Initiative bringt folgendes mit sich:
1. Während der Erstellung des Projekts und in der Phase vor der Projektumsetzung:
- Professionalität, Kultur, Forschung und Innovation mit Hilfe von Professionisten, Forschern, Neoakademikern und Studenten.
2. Während der Umsetzung;
- Arbeitsmöglichkeiten für die Unternehmer vor Ort bei der Konstruktion von Bauwerken, die mit Technologienrealisiert werden, die die Umwelt nur geringfügig belasten, um so u.a. die vor Ort verfügbaren professionellen Fähigkeiten zu privilegieren.
3. Während der Verwaltung und der Instandhaltung,
- Organisation von kulturellen Veranstaltungen für den Tourismus und die Freizeit.
- Einrichtung von Lehrzentren, in den u.a. der praktische Umweltschutz gelehrt wird.
- Instandhaltung des botanischen und zoologischen Potentials des Territoriums unter Wahrung der genetischen Vielfalt, der autochthonen Flora und Fauna.
- Produktion und Vermarktung von typischen Erzeugnissen, Bioprodukten undSeed savers die mit einer Umweltschutzqualitätsmarke ausgezeichnet sind.

Beherbergung in Bauernhöfen, typischen Lokalen, Bed & Breakfast Unterkünften.

Verordnung 2000/60 des Parlaments und des Rats, vom 23/10/2000, die einen Rahmen für die gemeinschaftlichen Aktionen hinsichtlich der Gewässer darstellt, GUCE L 327 vom 22/12/00, geändert durch den letzten Beschluss2001/2455 vom 20/11/01, GUCE L 331 vom 15/12/01

In GUCE L 375 vom 31/12/91 wie von der italienischen Verordnung mit GesetzesdekretNr.152 vom 11/05/99aufgenommen.

Dok. COM(2000)20, def., vom 26/01/00
Dok. COM(2001)144 def., vom 20/03/01
Dok. COM(2001)162 def., vom 27/03/01

 
     
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